17.07.2026
Gemeinsam für Mensch und Natur in NRW: Wiederherstellung von Natur als Chance nutzen – NWO unterzeichnet Erklärung mit mehr als 30 anderen Verbänden
(© Hans Glader)
Mit der EU-Wiederherstellungsverordnung hat sich Europa erstmals verbindliche Ziele für die Renaturierung geschädigter Natur gesetzt – für NRW die große Chance, die Weichen auf Klimaresilienz und höhere Lebensqualität zu stellen.
Gemeinsam mit vielen weiteren, engagierten nordrhein-westfälischen Akteuren unterstützen wir eine Gemeinsame Erklärung, um den großen gesellschaftlichen Rückhalt für eine entschlossene und kooperative Umsetzung der W-VO sowie die hohe Bedeutung intakter Natur für alle Bereiche der Gesellschaft zu unterstreichen und konstruktive Dialoge und Diskussionen zu initiieren.
Die NWO ist Teil eines breiten Netzwerks, das nicht nur aus dem Naturschutz kommt, sondern auch aus den Bereichen Soziales und Gesundheit, Sport und Wirtschaft sowie Ernährung, Nachhaltigkeit sowie Garten- und Landschaftspflege. Wir bekennen uns heute zur gemeinsamen Verantwortung für den Schutz und die Wiederherstellung unserer natürlichen Lebensgrundlagen.
Mehr Natur bedeutet mehr Lebensqualität! In NRW sind über 50 % der geschützten Ökosysteme in keinem guten Zustand – mit Folgen für Klima, Artenvielfalt und uns alle. Die EU-Wiederherstellungsverordnung gibt uns jetzt die Werkzeuge, um das zu ändern.
Arten verschwinden, Lebensräume gehen verloren, Extremwetter nimmt zu. Etwa 80 % der geschützten Lebensräume in Europa sind in schlechtem Zustand. Wenn wir diese Lebensräume wiederherstellen, profitieren nicht nur Tiere und Pflanzen – sondern wir alle: Intakte Natur sichert unsere natürlichen Lebensgrundlagen. Fruchtbare Böden und gesunde Bestäuberpopulationen sind Grundvoraussetzung für eine nachhaltig sichere Lebensmittelproduktion. Naturnahe Wälder, Moore und Feuchtgebiete mindern die Folgen von Hitze, Dürre und Starkregen. Funktionierende Ökosysteme sind Voraussetzung für eine verlässliche Rohstoffversorgung und stabile Lieferketten. Naturnahe Landschaften und Grünflächen sind unverzichtbar für Gesundheit und Erholung.
Die erfolgreiche Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung in NRW bedarf neben der stringenten und langfristig gesicherten und Finanzierung Transparenz, wissenschaftliche Fundierung und die Einbindung aller relevanten Akteure. Insbesondere an der Schnittstelle zwischen Naturschutz und Landnutzung sollten kooperative und nachweislich wirksame Ansätze für naturverträgliche Bewirtschaftung identifiziert, weiterentwickelt und zentral gefördert werden.
Mit der seit August 2024 geltenden Wiederherstellungsverordnung haben die Mitgliedsstaaten erstmals einen verbindlichen europäischer Rahmen geschaffen, um diesen Trend umzukehren. Was in Unternehmen oder der Klimapolitik längst Standard ist, hält nun auch im Naturschutz Einzug: messbare und zeitgebundene Ziele werden mit einer flexiblen Maßnahmenplanung hinterlegt. Statt rückblickend zu berichten, wie sich der Zustand der Natur weiter verschlechtert hat, wird nun vorausschauend geplant. Die Verordnung definiert konkrete Wiederherstellungsziele – für geschützte Biotope und auch für alle Hauptlebensräume außerhalb von Schutzgebieten. Viele Zielvorgaben und Indikatoren sind nicht neu und auch die notwendigen Datenerhebungen findet teilweise bereits statt. Aktuell arbeiten Bund und Länder am nationalen Wiederherstellungsplan, dem zentralen Instrument zur Erreichung der Ziele der Verordnung. Dieser muss bis September 2026 bei der Europäischen Kommission vorliegen.
Was bedeutet „Wiederherstellung“? Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ökosystemen sind vielfältig. Dazu gehören beispielsweise in den Agrarlandschaften mehr Landschaftselemente und eine naturverträgliche Bewirtschaftung sowie die Stärkung von Bestäuberpopulationen (z.B. artenreiche Blühstreifen). Oder in Wäldern die Aufwertung durch höhere Anteile an Totholz, breitere Altersstruktur und mehr Vielfalt der Baumarten. Im Siedlungsbereich dienen Grünflächen als Indikator, naturnah gestaltete Wasserflächen kühlen die Umgebung und steigern die Artenvielfalt.
Die Verordnung verpflichtet dabei die Mitgliedstaaten zur Zielerreichung, greift jedoch nicht direkt in die Bewirtschaftung einzelner Flächen ein. Wie Maßnahmen konkret umgesetzt werden, entscheiden Bund und Länder selbst – etwa über Förderprogramme, freiwillige Maßnahmen und bestehende Instrumente. Damit bleibt viel Raum für praxisnahe und regional angepasste Lösungen. Die Umsetzung erfolgt überwiegend auf Landes-, Regional- und kommunaler Ebene. Damit kommt auch NRW eine Schlüsselrolle zu.
Wir rufen die Landesregierung, Bezirksregierungen, Kreise, Städte und Gemeinden dazu auf, die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung in NRW entschlossen, ambitioniert und partnerschaftlich voranzutreiben. Wir stehen bereit, diesen Prozess konstruktiv zu begleiten und aktiv mitzugestalten. Für die Natur, für kommende Generationen und für ein zukunftsfestes, lebenswertes Nordrhein-Westfalen. Die Wiederherstellung der Natur ist eine gemeinsame Aufgabe – und eine gemeinsame Chance. Nutzen wir sie.
Die gemeinsame Erklärung aller Verbände kann hier heruntergeladen werden.
