21.02.2018

Dramatische Bestandsrücke: neue Rote Liste der Brutvögel NRWs

Schwarzstörchen geht es dank intensiver Schutzbemühungen etwas besser (© Hans Glader)
Star
Prominenter Neuzugang auf der Roten Liste: Stare gelten als gefährdet (© Hans Glader)

Rote Listen spiegeln die Gefährdung unserer Vogelwelt wieder. Sie können stellvertretend für den Zustand der Natur in einem Raum sein. Die letzte Inventur der Vogelwelt Nordrhein-Westfalens liegt bereits fast zehn Jahre zurück, doch jetzt gibt es gleich zwei neue Rote Listen. Eine behandelt die Brutvögel, die andere die wandernden Vogelarten in unserem Bundesland. Sie sind ein Gemeinschaftprojekt von LANUV und NWO.

Die Zahl gefährdeter Arten ist seit den 1980er Jahren ganz leicht gesunken. Dennoch ist weiterhin rund die Hälfte der 188 Brutvogelarten NRWs bei uns ausgestorben oder gefährdet. Weitere zwölf Arten stehen auf der Vorwarnliste - auch ihr Bestandstrend ist rückläufig. Gute Nachrichten gibt es bei einigen Flaggschiffarten des Naturschutzes - Vogelarten, für die in den letzten Jahren intensive Schutzmaßnahmen durchgeführt wurden und bei denen sich die starke Reduzierung der direkten Verfolgung bemerkbar macht. Dazu gehören Arten wie Wanderfalke, Uhu und unsere beiden Storchenarten - Weißstorch und Schwarzstorch.

Leider gibt es jedoch auch eine lange Liste an negativen Entwicklungen. Mit Ortolan und Haubenlerche sind zwei weitere ehemals verbreitete Brutvögel verschwunden. Katastrophal sieht die Situation für die meisten Wiesenvögel aus - Bekassine, Uferschnepfe und Braunkehlchen sind akut vom Aussterben bedroht und in der Agrarlandschaft sind mittlerweile auch ehemalige Allerweltsvogelarten wie Rebhuhn, Feldlerche und Grauammer gefährdet. Selbst der einst überall häufige Star musste in den Kreis der gefährdeten Arten aufgenommen werden, in dem andere einst häufige Arten wie der Feldsperling oder die heimischen Schwalbenarten aufgrund lang anhaltender negativer Bestandstrends bereits zu finden sind.

Rote Listen
Die neue Rote Liste kann in der Geschäftsstelle bestellt werden

Nicht besser sieht es bei den wandernden Vogelarten aus: 71 Arten und Unterarten (30 %), die regelmäßig durch NRW wandern, mussten in die Rote Liste aufgenommen werden. Vogelarten, die ihren Hauptlebensraum im Offenland haben, sind deutlich stärker gefährdet als solche, die hauptsächlich in Wäldern oder in Siedlungen auftreten. Langstreckenzieher sind außerdem gefährdeter als Kurzstreckenzieher oder Standvogelarten.

Die Autoren der Roten Liste kommen zu dem Schluss, dass einerseits Naturschutz in NRW in den bestehenden Schutzgebieten deutlich ausgeweitet werden muss, andererseits erfolgversprechende Anstrengungen zum Erhalt der Artenvielfalt endlich auch auf großen Flächen des Landes wirksam werden müssen.

Beide Roten Listen können für € 18 (plus Versandkosten) als aktuelles Charadrius-Heft bestellt werden.

Bezug über Veronika Huisman-Fiegen, Leydelstr. 26, 47802 Krefeld, Tel. 0 21 51 / 56 12 27, Mail: Veronika Huisman-Fiegen (huisman-fiegen@nw-ornithologen.de)

LANUV und NWO haben eine gemeinsame, ausführliche Presseerklärung zur Inventur der Vogelwelt NRWs herausgeben.

Auch eine Zusammenfassung der Roten Listen der Vögel NRWs ist inzwischen in „Natur in NRW“ erschienen.